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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vorbemerkungen

1. Der Vertrag mit sämtlichen Vertragsbedingungen tritt ab der mündlichen Auftragserteilung in Kraft, auch ohne schriftlicher Bestätigung. 
2. Sämtliche Vertragspartner müssen voll geschäftsfähig sein und erklären zum Vertragsabschluss verantwortlich, bzw. bevollmächtigt zu sein. 
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform nebst beidseitiger Unterschriften. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 

II. Kündigung des Vertrags

4. Die Kündigung eines Vertrags seitens des Auftraggebers ist auf Grund unserer Vorarbeit und Terminfreihaltung ohne Entschädigungszahlung nicht möglich, auch nicht bei Kündigung wegen höherer Gewalt. Es gelten folgende Entschädigungszahlen: 
Am Veranstaltungstag 100% der Vertragssumme.
·    1 - 5 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin 90% der Vertragssumme
·    6 - 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin 75% der Vertragssumme
·    31 - 181 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin 50% der Vertragssumme
·    181 oder mehr Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin 25% der Vertragssumme
Kulanzregelung: Wird der Vertrag innerhalb von 5 Tagen nach dem Ausstellungsdatum gekündigt und ununterschrieben zurückgeschickt, wird keine Entschädigungszahlung fällig, außer dem vereinbarten Honorar für die Angebots- und Konzeptausarbeitung von 5%. Ausnahme: Handelt es sich um einen kurzfristigen Auftrag innerhalb 1 Monats und der Vertrag wird innerhalb 5 Tagen nach dem Ausstellungsdatum gekündigt und ununterschrieben zurückgeschickt, wird trotzdem eine Entschädigungszahlung von 90% der Vertragssumme fällig, da unsererseits bereits alles in die Wege geleitet wurde. 
5. Eine Kündigung des Auftragnehmers ist nur aus unvorhersehbaren Gründen, wie plötzlicher Ausfall durch Tod oder schwerste Krankheit der gebuchten Person oder der gebuchten Leistung möglich, ansonsten sind wir immer verpflichtet, für äquivalenten Ersatz zu sorgen. Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. 

III. Abrechnung

6. Bei Auftragserteilung muss generell eine Anzahlung geleistet werden, zahlbar bei Vertragsrücksendung per Überweisung innerhalb 1 Woche nach Vertragserhalt. Die Buchung der gewünschten Position(en) erfolgt grundsätzlich erst nach Anzahlungseingang. 

Die Höhe der Anzahlung wird festgelegt auf: 
·    30 % bei Vertragsunterzeichnung
·    30 % einen Monat vor Veranstaltungsbeginn
·    40 % am Tag der Über- und Abnahme

7. Jedes Mahnschreiben wird mit 15 € + Mwst. berechnet. 
8. Bei Zahlungsverzögerungen werden ab dem Fälligkeitstermin 1% Verzugszinsen pro Monat berechnet. 
9. Sollte es zu einer Zahlungsverzögerung und Mahnung kommen, verliert der Auftraggeber sämtliche Sonderkonditionen wie Rabatte und Bonus. Erteilte Rabatte werden nachberechnet, da unsere Preise generell kein Zahlungsziel beinhalten. 
10. Bei kurzfristigen Buchungen verrechnen wir für erhöhten Planungs- und Logistikaufwand folgende Spätbucherzuschläge: 
·    1 - 4 Kalendertage vor dem Aufbautermin zuzüglich 25%
·    1 Woche vor dem Aufbautermin zuzüglich 20%
·    2 Wochen vor dem Aufbautermin zuzüglich 15%
·    3 Wochen vor dem Aufbautermin zuzüglich 10%
·    4 Wochen vor dem Aufbautermin zuzüglich 5% Spätbucherzuschlag.

IV. Veranstaltungsbestimmungen

11. Der Auftraggeber sorgt für die Erfüllung aller nötigen Voraussetzungen für einen reibungslosen Aufbau: 
·    Ein ebenerdiges und befestigtes Gelände als Stellplatz für die Alm
·    Das Gefälle beträgt nicht mehr als 40 cm auf 10 Meter
·    Zufahrtsmöglichkeit für LKW (40 t) und Kranwagen
·     Abschluss einer Haftpflicht- sowie Brand- und Feuerversicherung

V. Schlussbestimmungen
12. Die Abgaben zur Künstlersozialkasse werden vom Auftragnehmer übernommen.
13. GEMA-Gebühren trägt immer der Veranstalter und müssen auch von diesem angemeldet und abgeführt werden. 
14. Bei Nichteinhaltung eines Vertragspunktes gilt generell und beiderseits eine zusätzliche Vertragsstrafe von 20% pro Vertragspunkt.
15. Gerichtsstand ist München.


 



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